Zur Beendigung ihrer Mitgliedschaft beachten Sie bitte folgende Spielregeln:
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Eine Abmeldung von der aktiven Teilnahme am Vereinsgeschehen in der Übungsstunde oder Passanforderung ist keine Austrittserklärung.
Ein Austritt hat durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle des Vereins zu erfolgen. Die Annahme von Austrittserklärungen per E-Mail ist uns aus gesetzlichen Gründen nicht möglich. Die Austrittserklärung wird mit Ablauf des Kalenderjahres (31.12.) wirksam und muss bis spätestens 30.11. des betreffenden Jahres eingegangen sein. Bei Minderjährigen ist die Erklärung vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Ein Austritt entbindet nicht von der Verpflichtung zur Beitragszahlung für das laufende Kalenderjahr.